Rechtsprechung
   VG Regensburg, 28.06.2010 - RO 8 K 09.01997   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,70507
VG Regensburg, 28.06.2010 - RO 8 K 09.01997 (https://dejure.org/2010,70507)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28.06.2010 - RO 8 K 09.01997 (https://dejure.org/2010,70507)
VG Regensburg, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - RO 8 K 09.01997 (https://dejure.org/2010,70507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,70507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Die Anordnung der Wiederherstellung einer möglichst naturnahen Böschung, ausgehend vom ursprünglichen Böschungsfuß mit einer Neigung von 1 : 1 oder flacher, genügt den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes, wenn aus den gesamten dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084

    Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und

    Auszug aus VG Regensburg, 28.06.2010 - RO 8 K 09.01997
    Die Richtigkeit ihrer Stellungnahme kann daher durch bloß laienhafte Erwägungen über mögliche hydrologische Zusammenhänge nicht in Frage gestellt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, Urteil v. 2.2.2004, Az. 22 B 02.3084 m.w.N. - juris).
  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 22 ZB 07.1835

    Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung für ohne Genehmigung erfolgte

    Auszug aus VG Regensburg, 28.06.2010 - RO 8 K 09.01997
    Eine Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung ist dann hinreichend bestimmt, wenn aus ihrem gesamten Inhalt aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Falles im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (Sieder/Zeitler/Dahme, a.a.O., Art. 68 Rdnr. 26 a; BayVGH, Beschluss v. 13.8.2009, Az. 22 ZB 07.1835 und Urteil v. 6.11.2007, Az. 14 B 06.01933 - juris).
  • VG Bayreuth, 15.09.2022 - B 7 E 22.820

    Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Der Adressat muss in der Lage sein zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist; zum anderen folgt daraus, dass der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (BVerwG, U.v. 2.7.2008 - 7 C 38/07 - juris Rn. 11; vgl. auch VG Regensburg, U.v. 28.6.2010 - RO 8 K 09.01997 - juris Rn. 36 m.w.N.).

    Wird - wie hier - ein Gewässerausbau ohne die hierfür erforderliche Planfeststellung bzw. -genehmigung durchgeführt, somit ein illegaler Zustand herbeigeführt und daher der Rückbau sowie die Wiederherstellung des naturnahen, ursprünglichen Zustands, auch hinsichtlich der Gewässerbreite, angeordnet, liegt es auf der Hand, dass der Zustand wiederhergestellt werden muss, der zu dem Zeitpunkt bestanden hat, als mit dem illegalen Gewässerausbau begonnen wurde (vgl. auch VG Regensburg, U.v. 28.6.2010 - RO 8 K 09.01997 - juris Rn. 39).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht